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Annex-Checkliste: Planungshilfe Krankenhäuser |
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► Inhaltsverzeichnis Kapitel (ausklappbar)
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Die folgende Checkliste basiert auf Ausführungen des Nationalen Pandemieplans Teil I (https://edoc.rki.de/handle/176904/187)
Worum geht es? | ** Titel:** | Planungshilfe Krankenhäuser |
Addressaten | Datum |
Bei einer ausgeweiteten Epidemie/Pandemie ist davon auszugehen, dass im Vergleich zu einem begrenzten Ausbruch die Anzahl der Erkrankten insgesamt als auch der Anteil schwer erkrankter Patienten deutlich erhöht ist. Daher ist mit einer erhöhten Belastung, ggf. Überlastung der Kapazitäten, in der stationären Krankenhausversorgung zu rechnen.
CAVE: Das (medizinische, pflegerische, u.a.) Personal kann selbst von krankheitsbedingten Ausfällen betroffen sein und bestehenden Kapazitäten können so eingeschränkt sein.
Der massenhafte Anfall von stationär behandlungsbedürftigen Patienten, die teilweise intensiv-/beatmungspflichtig sind, erfordert in den Krankenhäusern klare Festlegungen bezüglich der organisatorischen Umsetzung.
Die Planungen und Vorbereitungen auf kommunaler Ebene (z.B. Kreisebene) erfordern die Einbeziehung aller Krisen- und Katastrophenreaktionsstrukturen.
☐ Impfung des Personals gegen saisonale Influenza
☐ Anpassung der Notfallpläne, insbesondere Krankenhäuser, Gesundheitsämter an Pandemieplanung
☐ Information und Schulung des Personals über Notfallpläne und Hygienemanagement
☐ Schaffung/Erhöhung der Bettenkapazitäten für zusätzliche Patienten
☐ Aussetzen elektiver Aufnahmen
☐ Entlassung von Patienten zum frühestmöglichen Zeitpunkt
☐ Einbeziehung anderer Stationen (z. B. Haut, Augen – unter Berücksichtigung der pandemiespezifischen Anforderungen)
☐ Verstärkung der Personalressourcen (z. B. Umschichtung aus Bereichen, die auf Grund des Aussetzens elektiver Aufnahmen weniger Personal binden; Berücksichtigung von Medizinstudenten im letzten Ausbildungsjahr etc.)
☐ erkranktes Personal mit Symptomen aus der Patientenversorgung ausschließen
☐ Antibiotika, Schmerzmittel, Sedativa
☐ Desinfektionsmittel
☐ Persönliche Schutzausrüstung:
☐ ☐ Einmalhandschuhe
☐ ☐ Mund-Nasen-Schutz
☐ ☐ FFP2-Masken/FFP3-Masken
☐ Regelmäßige Auffrischung des Informationsstands des Personals:
☐ ☐ organisatorische Vorbereitungen
☐ ☐ Ablaufpläne
☐ ☐ Hygienemanagement
☐ Spezifisches Schulungsangebot für Personal, das aus anderen Bereichen umgeschichtet wird, zur Behandlung und Pflege von Patienten
☐ ggf. Antivirale Prophylaxe
☐ ggf. Impfung
☐ Kohortenisolierung muss möglich sein; d.h. „Stationsschleuse“ bzw. Schleuse im Eingangsbereich eines komplett als Behandlungseinheit genutzten Gebäudes
☐ Raumlufttechnische Anlage ist dahingehend zu überprüfen, durch welche Maßnahmen eine Weiterverbreitung in andere Krankenhausbereiche verhindert werden kann
☐ Möglichkeit der Sauerstoffversorgung (möglichst zentral)
☐ Beatmungsplätze
☐ medizintechnische Ausrüstung (z. B. Katheder, Infusionsgeräte, Medikamente)
☐ Röntgengeräte (z. B. auch mobile Röntgengeräte)
☐ Ultraschall, EKG, Defibrillatoreinheit, Pulsoxymetrie
☐ Gesonderter Aufnahmebereich für infektiöse Patienten
☐ Aufnahme-Indikation prüfen
☐ Behandlungsbereich von der übrigen Versorgung abgetrennt, nach Möglichkeit auch Röntgenbereich einbeziehen
☐ Dem Behandlungsbereich sollte ein Intensivbereich zugeordnet werden
☐ Management der Bettenkapazitäten
Wichtige fachliche Empfehlungen enthalten folgende Quellen:
☐ RKI: Empfehlung des RKI für die Hygienemaßnahmen bei Patienten mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza
☐ BAuA: Beschluss 609 – Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes
Darüber hinaus sind die Hygienepläne zu überprüfen.
☐ Persönliche Schutzmaßnahmen des medizinischen Personals
☐ Entsorgung von Abfall nach Abfallschlüssel AS 180104 gem. LAGA
☐ Interner Patiententransport
Der Patient trägt nach Möglichkeit Mund-Nasen-Schutz, das Personal Schutzkleidung und Atemschutzmaske. Kontaktflächen und Transportmittel sind unmittelbar nach dem Transport zu desinfizieren.
☐ Umgang mit Verstorbenen
Der Umgang mit an COVID-19 Verstorbenen erfordert (bisher: Stand 04-März 2020) kein spezielles Containment wie bei hochkontagiösen Infektionskrankheiten anderer Genese; vom Umgang mit infektiös Verstorbenen geht bei Einhaltung üblicher Hygieneregeln keine besondere Infektionsgefahr aus. Der ungeschützte Kontakt mit erregerhaltigen Sekreten ist generell zu vermeiden.
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