Der vorherige Abschnitt hat gezeigt, was Open Educational Resources sind, dass Politik und Experten sie für zukunftsweisend für digitale Bildung halten und welche lizenzrechtlichen Grundbedingungen dies ermöglichen. Warum und wie aber sind OER im Schulalltag und im Unterricht konkret sinnvoll? Was bedeutet die Nutzung und die Erstellung für die einzelne Lehrkraft, wo liegt der Nutzen für Schülerinnen und Schüler? Ich unterscheide hier zwei wesentliche Aspekte. Zum einen den praktischen Wert, der die Arbeitserleichterung und die rechtliche Sicherheit fokussiert, zum anderen den pädagogischen Wert, der OER in Beziehung setzt zu didaktischen Zielen und Kompetenzen. Für beide Aspekte ist die Offenheit und die rechtssichere Veränderbarkeit von OER entscheidend. Aus den hier entwickelten Begründungen ergeben sich im folgenden die Kriterien zur Auswertung der durchzuführenden Unterrichtsprojekte.
Lehrerinnen und Lehrer verwenden viel Arbeitszeit mit der Suche nach geeigneten Lernmaterialien, dem Erstellen von Arbeitsblättern und sonstigen Lernobjekten. Schulbücher sind oft und schnell veraltet, oder bieten nicht genau das Material, das die Lehrkraft speziell für ihren Unterricht braucht. Erstellte Materialien werden darüberhinaus nur selten geteilt und im Kollegium ausgetauscht. Die Gründe hierfür liegen zum einen in generell mangelnder Teamarbeit und Fehlerkultur in Schulen, zum anderen aber auch in der rechtlichen Unsicherheit, in der sich viele von Lehrkräften erstellte Unterrichtsmaterialien befinden (vgl. Hirsch et al., 2016, S. 20; siehe zur praktischen Problematik des Urheberrechts im Schulalltag auch die realistischen Fallbeispiele in Muuß-Merholz, 2018, S. 26ff.). Copy&Paste und das Remixen von Inhalten aus verschiedensten Quellen ist tägliche Grundlage professioneller Lehrerarbeit und Unterrichtsvorbereitung, findet aber in einer permanenten juristischen Grauzone und vornehmlich in Einzelarbeit statt. Dabei bietet die Digitalisierung enorm viele "neue Möglichkeiten, den Arbeitsalltag der Lehrer zu erleichtern", in der Praxis aber "stoßen Lehrkräfte bei der Arbeit mit digitalen Materialien an allen Ecken und Enden auf (...) urheberrechtliche Begrenzungen" (Muuß-Merholz 2018. S. 36). Daran hat auch die seit März 2018 gültige Reform des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft nichts Grundsätzliches geändert (Klimpel, 2018).
Open Educational Resources bieten hier ein enormes Potenzial, um diesen Widerspruch aufzulösen und Zusammenarbeit unter Lehrerinnen und Lehrern -- auch über die eigene Schule hinaus -- zu fördern. Wenn individuell erstellte Arbeitsmaterialien, deren Quellen nicht frei sind, geteilt werden sollen, ist dies juristisch nicht möglich. Schon der gemeinsam genutzte Arbeitsordner im Lehrerzimmer ist rechtlich unzulässig, da die Regelungen für das digitale Kopieren in Schulen nur die Nutzung in einer Klasse erlauben. Und auch das Speichern von PDF-Dateien von Arbeitspapieren, die nicht freie Inhalte enthalten, auf einer Lernplattform, um sie mit Kolleginnen und Kollegen zu teilen, ist unzulässig. Man kann sagen: nicht freie Lern- und Lehrmaterialien behindern Teamarbeit in der Schule. Freie OER-Materialien umgehen diese juristischen Hindernisse durch die freien Lizenzen, die nicht nur Nutzung, sondern auch die Weiterverbreitung erlauben. "OER erlaubt Arbeitsteilung und Zusammenarbeit auf neuem Niveau" (Muuß-Merholz, 2018, S. 143), auch deshalb weil das Teilen und Zusammenarbeiten natürlich nicht nur innerhalb einer Schule möglich ist, sondern weltweit. Damit sind OER auch als Bestandteil von innovativer Schulentwicklung zu verstehen.
Freilich, realistisch betrachtet will die durchschnittliche Lehrkraft vermutlich zunächst ihre selbst erstellten Materialien nicht teilen oder mit anderen gemeinsam bearbeiten. Die Gründe hierfür sind vielfältig: die bereits erwähnte mangelhafte Fehler- und Teamkultur in der Schule, Angst vor Ansehensverlust, Unsicherheit bezgl. der eigenen Arbeitsqualität, oder auch ein gewisser Egoismus bzw. eine fehlende Sharing-Kultur in der Schule. Welche Vorteile bieten OER also diesen Kolleginnen und Kollegen, die ein vornehmlich passives Interesse an der reinen Nutzung von freien Lernmaterialien haben? Zunächst ist hier natürlich die freie Verfügbarkeit zu nennen: OER Materialien sind (in der Regel) kostenlos und schnell im Internet erhältlich. Habe ich frei lizenziertes Material gefunden, brauche ich auch keine Zeit und Mühe mehr darauf zu verwenden, zu prüfen, ob, wie, wofür und wieviel ich dieses Material im Unterricht verwenden oder ob ich es bearbeiten und verändern darf. Alle freien Lizenzen erlauben diesbezüglich alles, Einschränkungen kann es nur hinsichtlich der Weiterverbreitung geben. Das einmal gefundene Material kann beliebig vervielfältigt und auch -- ein wesentlicher Unterschied zu nicht freien, den 'normalen' Bestimmungen des Urheberrechts unterliegenden Kopien -- als Datei auf einer Lernplattform abgelegt werden, um es für die Schülerinnen und Schüler langfristig verfügbar zu machen. Hinzu kommen die ganz praktischen Vorteile von Material, das in digitaler Form vorliegt. Es gibt keinen Kopierverschleiß und es lassen sich auch große Materialsammlungen gut nutzen, da sie verknüpfbar und durchsuchbar sind. "Papier hat einfach eine schlechte Suchfunktion" (Muuß-Merholz, 2018, S. 21). Auch die Veränderbarkeit ist ein enormer Vorteil. Wollte Lehrkraft X an den papierbasierten Kopiervorlagen aus dem Kollegenordner im Lehrerzimmer oder aus der privaten Sammlung von Lehrkraft Y auch nur eine Kleinigkeit ändern, wäre das entweder sehr aufwändig oder sogar völlig unmöglich. Bei digitalen Materialien, erst recht wenn sie unter freier Lizenz stehen, sind solche Änderungen problemlos möglich. Davon profitiert nicht nur die kopierende Kollegin, sondern auch der Urheber sowie alle anderen Nutzer und Nutzerinnen, und zwar potenziell weit über die eigene Schule hinaus. "Die Bearbeitbarkeit der Materialien ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass kreative und engagierte Lehrkräfte mittels Copy & Paste ihre Arbeit gut machen können" (Muuß-Merholz, 2018, S. 23). Dabei ist bedeutsam, dass das Material selbst die Form des Unterrichts nicht bestimmen muss. OER Materialien können potentiell bisherige unfreie Materialien 1:1 ersetzen, sind also von der eingangs genannten "durchschnittlichen Lehrkraft" zunächst auch ohne Umgestaltung des pädagogischen Konzepten nutzbar. Allerdings bieten OER auch Potenzial zur Veränderung von Unterricht und werden so auch pädagogisch wertvoll bei der Umsetzung moderner Paradigmen.
In den KMK-Empfehlungen zur "Bildung in der digitalen Welt" wird als Unterrichts-Kompetenz für Lehrende u.a. die Förderung des "Lernens mit und über sowie das Gestalten von Medien" bei den Schülerinnen und Schülern genannt (KMK 2017, S. 27). Nicht frei erhältliche Lernmaterialien erschweren und verhindern dieses Ziel. Wenn man insbesondere den Aspekt des Gestaltens ernst nimmt, müssen Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, Lernmaterial zu verändern, es frei zu remixen und auch weitergeben und veröffentlichen zu können. Auch hier gilt: das digitale Format ermöglicht erheblich besseres, einfacheres Erstellen und Remixen von Arbeitmaterialien, macht es also für Schülerinnen und Schüler handhabbarer und damit -- in Anlehnung an klassische reformpädagogische Ideen -- "begreifbarer" (Muuß-Merholz, 2018, S. 15).
Die aktuellen pädagogischen Paradigmen von modernem Unterricht wie Individualisierung, Differenzierung und Selbststeuerung,^[Auch die bereits erwähnten KMK-Empfehlungen benennen an mehreren Stellen diese Ziele und sprechen von der "Chance, den Schülerinnen und Schülern mehr Verantwortung für die Gestaltung des eigenen Lernens zu übertragen" (KMK, 2017, S. 14)] verlangen geradezu nach anpassbaren Materialien. Ziel dabei ist, dass nicht nur die Lehrkraft das Material für die Schüler und Schülerinnen anpasst, sondern dass diese selbst, selbstgesteuert und differenziert, sowohl das Lernmaterial bearbeiten und verändern, als auch darauf aufbauende Produkte erstellen können.
Auch dies wird in den KMK-Empfehlungen explizit als Kompetenz benannt (KMK, 2017, S. 17). Für die dort in diesem Kontext genannte Kompetenz "Rechtliche Vorgaben beachten" (ebd.) sind OER Materialien nicht nur Medien, sondern vielmehr auch Gegenstand des Unterrichts. Durch die Kontrastierung von freien mit unfreien Materialien können den Schülerinnen und Schülern sehr deutlich die Probleme und Restriktionen des Urheberrechts im Internet veranschaulicht werden. Darüberhinaus ist für das selbstgesteuerte Lernen -- oder auch einfach nur für Einzel- oder Gruppenarbeit, bei der ein irgendwie geartetes Produkt erstellt wird -- für Schülerinnen und Schüler natürlich auch die Rechtssicherheit bedeutsam. Statt bei jedem Bild, jedem Text und jedem Video zu recherchieren, ob die Ressource für das zu erstellende Produkt urheberrechtlich überhaupt benutzt werden darf, können sich Lernende -- genau wie Lehrende -- bei OER mit entsprechender Kennzeichnung der Lizenz sofort sicher sein, es ohne rechtliche Grauzonen frei verwenden zu dürfen. Auch hier entscheidend: sie dürfen es nicht nur verwenden, sondern verändern und die veränderten Materialien sogar veröffentlichen.
Das für die KMK-Empfehlungen Gesagte trifft ebenso auf die seit 2013 auch in Deutschland diskutierten und als 4K Modell bekanntgewordenen grundlegenden Kompetenzen für "zeitgemäße Bildung" (Mihajlovic, 2017) im 21. Jahrhundert (Kommunikation, Kollaboration, Kreativität, kritisches Denken; dazu Fadel et al., 2017, Schleicher, o.D.; zur Begründung auch Rosa, 2014) zu: Kompetenzen, die darauf zielen, Schülerinnen und Schüler zu eigenständigem, kollaborativem, vernetztem und kreativem Arbeiten und Lernen zu befähigen, können eigentlich sinnvollerweise nur mit offenen und veränderbaren Materialien gefördert werden.