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Fixes #873 (#874)
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awesomephant authored Nov 15, 2024
1 parent 3690def commit be40bc7
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10 changes: 5 additions & 5 deletions new-work/content/posts/29_experimentierraum-0.mdx
Original file line number Diff line number Diff line change
Expand Up @@ -52,7 +52,7 @@ Flexiblere Arbeitsformen sind bereits möglich, erfordern aber ggf. kulturelle,
### Ortsflexible Arbeitsmöglichkeiten

- [Temporäre Workation-Möglichkeiten innerhalb der EU](/workation-in-eu-mitgliedsstaaten/)
- [Full-Remote-Working in Deutschland](/full-remote-work-in-deutschland/)
- [Full-Remote-Work in Deutschland](/full-remote-work-in-deutschland/)

</Callout>

Expand All @@ -62,15 +62,15 @@ Flexiblere Arbeitsformen erfordern arbeitszeitgesetzliche, tarifvertragliche und

### Zeitsouveränität und -flexibilität

- [Flexibilisierung von Ruhezeit und Ruhepausen](/flexibilisierung-ruhezeit-ruhepausen/)
- [Flexibilisierung von Ruhezeit und Ruhepausen](/flexibilisierung-ruhepausen-ruhezeiten/)
- [Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit](/ausdehnung-taglicher-arbeitszeit/)

### Ortsflexible Arbeitsmöglichkeiten

- [Home-Workation für Mitarbeitende mit ausländischen Wurzeln in anderen EU-Staaten](/home-workation-heimatland/)
- [Home-Workation für Mitarbeitende mit ausländischen Wurzeln in anderen EU-Staaten](/workation-in-eu-mitgliedsstaaten/)
- [Full-Remote-Work im EU-Ausland](/full-remote-work-eu-ausland/)
- [Home-Office im Heimatland](/mobiles-arbeiten-fur-grenzganger/)
- [Travel Green Card für Wissenschaftspersonal](/travel-green-card-fur-wissenschaftlerinnen/)
- [Home-Office im Heimatland](/mobiles-arbeiten-fur-grenzgangerinnen/)
- [Travel Green Card für Wissenschaftspersonal](/travel-greencard/)

</Callout>

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74 changes: 38 additions & 36 deletions new-work/content/posts/30_experimentierraum-1.mdx
Original file line number Diff line number Diff line change
@@ -1,8 +1,8 @@
---
order: 30
title_prefix: "1"
title: "Flexibilisierung Ruhezeit + Ruhepausen"
intro: ''
title: "Flexibilisierung Ruhepausen + Ruhezeiten"
intro: 'Kann es gelingen, das starre System gesetzlich geregelter Ruhepausen und Ruhezeiten aufzubrechen, ohne die Gesundheit der Mitarbeitenden zu gefährden? Im Rahmen diese Erprobungsfeldes sollen die Chancen und Herausforderungen dieser Flexibilisierung untersucht werden.'
category: meta
format: Experimentierraum flexible Wissenschaftsarbeit
published_on: 2024-10-31
Expand All @@ -19,7 +19,7 @@ authors:
- valerie-wienken
---

In der Regel wird es erwartungsgemäß um eine fallweise, von Mitarbeitenden selbstentschiedene Verkürzung oder auch Unterbrechung der Ruhezeit gehen, um der Realität des gegebenen Arbeitskontextes sowie durch private Verbindlichkeiten z.B. durch Kinderbetreuung oder Pflege zu entsprechen, die aber auch „offiziell“ aufgeschrieben werden kann.
Arbeitsabläufe in der modernen Wissenschaft sind nicht statisch, sondern dynamisch und international vernetzt, und die Arbeitsintensität schwankt, beispielsweise kurz vor einem Projektabschluss. Wenn dann auch noch private und familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen dazukommen, lassen sich Familie und Beruf oft nicht mehr miteinander vereinbaren. In dieser Situation könnte eine Flexibilisierung von Ruhepausen und Ruhezeiten hilfreich sein – sofern sich die Mitarbeitenden selbst dafür entscheiden.

## Erkenntnisinteressen

Expand All @@ -29,39 +29,49 @@ In der Regel wird es erwartungsgemäß um eine fallweise, von Mitarbeitenden sel
{icon: "schutz", copy: "Erfordernis von Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende wie Führungskräfte zur Vermeidung von gesundheitlichen Einschränkungen"}
]}/>

<IconTile to="/experimentierraum-flexible-wissenschaftsarbeit#zeitsouveranitat-und-flexibilitat" eyebrow="Zuordnung im Experimentierraum" body="New Horizons — Zeitsouveränität und -flexibilität (ZuF)" icon="time"/>

## Welche Grenzen sind bisher bekannt?

<DetailsGroup>

<Details summary="Arbeitsrechtliche Grenzen">

- Klarer Gesetzesbruch mit deutschem Arbeitszeitgesetz, auf internationaler Ebene noch zu
prüfen.
Bislang setzt das Arbeitszeitgesetz enge Grenzen.

</Details>
Ruhepausen: Gemäß § 4 ArbZG muss die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mind. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit über 9 Stunden unterbrochen werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt nach § 11 JArbSchG eine gesonderte Regelung. Die Pause darf nicht am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit liegen und muss mindestens 15 Minuten dauern. Die Beschäftigten müssen frei darüber entscheiden können, wo und wie sie diese Zeit verbringen wollen.

<Details summary="Technische Grenzen">
Von § 4 ArbZG kann z. B. in folgenden „außergewöhnlichen Fällen“ abgewichen werden:

- vorübergehende Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, § 14 Abs. 1 ArbZG;
- in Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlussarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Betreuung und Pflege von Personen bzw. zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 ArbZG).

Bei Anwendung von § 14 darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

- Umsetzung in evtl. anders programmierten Zeiterfassungssystemen (mit automatischer Kappung oder Voreinstellung…) oder Apps, die im Wesentlichen durch den Mitarbeitenden selbst genutzt und einsehbar sind
Ruhezeit: Gemäß § 5 ArbZG müssen Beschäftigte nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Eine Ausnahme macht § 5, Abs. 2 u. a. bei Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, der Landwirtschaft oder Tierhaltung. Hier kann die Dauer der Ruhezeit von 11 Stunden um bis zu 1 Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.

Gemäß § 7 Abs. 1 ArbZG können die Tarifvertragsparteien die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden verkürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung innerhalb eines festzulegenden Zeitraums ausgeglichen wird.

Vor einer darüber hinausgehenden Flexibilisierung von Ruhezeiten und Ruhepausen müsste daher das Arbeitszeitgesetz reformiert werden.

</Details>

<Details summary="Technische Grenzen">

- Umsetzung in evtl. anders programmierten Zeiterfassungssystemen (mit automatischer Kappung oder Voreinstellung…) oder Apps, die im Wesentlichen durch den Mitarbeitenden selbst genutzt und einsehbar sind
Die Umsetzung in anders programmierten Zeiterfassungssystemen (mit automatischer Kappung, Voreinstellungen, o. ä.) stellt Forschungseinrichtungen vor technische Herausforderungen. Auch Apps, die im Wesentlichen durch den Mitarbeitenden selbst genutzt werden und einsehbar sind, können bislang eine technische Hürde darstellen.

</Details>

<Details summary="Prozessuale Grenzen">

- Bisher häufig geduldete Illegalität bzw. „geschönte“ Aufschriebe
Führungskräfte und Wissenschaftler*innen in den Forschungseinrichtungen setzen sich der Gefahr von Rechtsverstößen aus, wenn gesetzliche Regeln zu Ruhezeiten und -pausen nicht eingehalten werden.

</Details>

<Details summary="Führungs- und teambezogene Grenzen">

- Bedenken der Führungskräfte in Bezug auf persönliche Verantwortung und Fürsorgepflicht
- Gegenseitige Negativspirale im Team (wenn die anderen das machen, muss ich das auch, oder eben auch nicht)
- Gegenseitige Negativspirale im Team: Das Verhalten einzelner Personen kann implizit Druck aufbauen und so andere zur Nachahmung verleiten.

</Details>

Expand All @@ -72,49 +82,41 @@ prüfen.

</Details>

<Details summary="Steuerrechtliche Grenzen">

- Keine bekannt

</Details>

<Details summary="Sozialversicherungsrechtliche Grenzen">

- Keine bekannt

</Details>

<Details summary="Tarifvertragliche Grenzen">
<Details summary="Arbeitsrechtliche Grenzen">

- Keine bekannt
- Auf internationaler Ebene muss dieser Konflikt noch geprüft werden.

</Details>

<Details summary="Gesundheitliche Grenzen">

- Es gibt Hinweise, dass bereits nach einer 12-Stunden-Schicht die mögliche Erholung von 12 Stunden nicht ausreicht, sodass Ermüdung in den nächsten Tag mitgenommen wird.
Es gibt Hinweise, dass bereits nach 12-Stunden-Schichten die mögliche Erholung von 12 Stunden nicht ausreicht, sodass die Ermüdung mit in den nächsten Tag genommen wird. Gesundheitliche Belastungsgrenzen sollten daher genau beobachtet und evaluiert werden.

</Details>

</DetailsGroup>

## Workarounds: Wie könnten Veränderungen potenziell aussehen?

- Ruhezeiten könnten verkürzt werden.
- Nicht jede Unterbrechung der Ruhezeit müsste diese wieder neu beginnen lassen.
- Die Ruhezeit könnte pro Tag berechnet werden und so auch andere Pausen berücksichtigen.
- Beispiel: Arbeit von 8 bis 13 Uhr und dann erst wieder von 17 bis 20 Uhr, sodass die betroffene Person eigentlich erst wieder ab 7 Uhr am darauffolgenden Tag arbeiten dürfte.
- Pflichtpausen könnten entfallen.
- Beim Überschreiten von Höchstarbeitszeiten an einem Tag sind erst am nächsten Tag zwingend die Ruhezeit oder ggf. längere Ruhezeiten einzuhalten, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

<Callout title="Zu welchen anderen Erprobungsfeldern besteht ein enger Bezug?">

1. Erprobungsfeld: [Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit](/ausdehnung-taglicher-arbeitszeit/)
1. Erprobungsfeld: [Vertrauensarbeitszeit mit Zeiterfassung](/vertrauensarbeitszeit-mit-zeiterfassung/)
2. Erprobungsfeld: [Ausdehnung täglicher Arbeitszeit](/ausdehnung-taglicher-arbeitszeit/)

</Callout>

<IconTile to="/experimentierraum-flexible-wissenschaftsarbeit#zeitsouveranitat-und-flexibilitat" eyebrow="Zuordnung im Experimentierraum" body="New Horizons — Zeitsouveränität und -flexibilität (ZuF)" icon="time"/>

## Welche Lösungsansätze gibt es?
## Was müssen Forschungseinrichtungen noch berücksichtigen?

Denkbar wäre:
Um gesundheitlichen Schaden von Wissenschaftler*innen abzuwenden, sollten während der Erprobung flexibler Ruhepausen und -zeiten die gesundheitlichen Belastungen gemessen und evaluiert werden. Außerdem soll untersucht werden, ob die Mitarbeitenden die Überlastungen auch zeitnah ausgleichen. Insbesondere ist von Interesse, warum derartige Erholungsphasen nicht realisiert werden können. Schließlich sollen auch Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Führungskräfte entwickelt werden, die dazu dienen, gesundheitliche Einschränkungen zu vermeiden.

- dass die Ruhezeiten verkürzt werden
- dass nicht jede "Unterbrechung" der Ruhezeit diese wieder neu beginnen lässt.
- dass die Ruhezeit pro Tag gerechnet wird und somit auch andere Pausen eingerechnet werden (Beispiel: Arbeit von 8-13 Uhr und dann erst wieder von 17-20 Uhr > eigentlich könnte ich dann am nächsten Tag erst wieder ab 7 Uhr gearbeitet werden)
- dass Pflichtpausen entfallen
- dass im Zusammenhang mit Überschreitung von Höchstarbeitszeiten an einem Tag am nächsten zwingend die Ruhezeit (ggf. sogar eine längere) einzuhalten ist (um gesundheitlichen Grenzen gerecht zu werden)
Die Erprobung flexibler Ruhepausen und Ruhezeiten bietet große Chancen. Moderne und dynamisch strukturierte Arbeitsabläufe können im starren Korsett gut gemeinter Regeln nicht funktionieren. Eine Flexibilisierung kann dazu beitragen, Familie und Beruf, internationale Kooperationen und volatile Phasen der Arbeitsintensität besser zu vereinbaren. Gleichwohl müssen gesundheitliche Bedenken angemessen berücksichtigt werden. Führungskräfte und Mitarbeitende stehen in der Verantwortung, für ausreichend regenerative Phasen zu sorgen, damit der private und berufliche Alltag erfolgreich und gesund strukturiert werden kann.

<Callout>

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