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awesomephant committed Nov 21, 2024
1 parent 3007c65 commit c89c20d
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Showing 13 changed files with 147 additions and 161 deletions.
8 changes: 4 additions & 4 deletions new-work/content/posts/29_experimentierraum-0.mdx
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Expand Up @@ -34,7 +34,7 @@ Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) hat daher
<Figure
src="experimentierraum-intro.svg"
size="medium"
credit="©Nicole Feller, RWI Essen."
credit="© Nicole Feller, RWI Essen"
/>

Die Machbarkeitsstudie ist ein wichtiger erster Schritt, um zukunftsweisende Arbeitsstrukturen zu entwickeln und zu erproben. Elf kooperativ erarbeitete Erprobungsfelder zeigen, welche Arbeitsstrukturen nach Ansicht der teilnehmenden Forschungseinrichtungen primär flexibilisiert werden sollten. Diese elf Erprobungsfelder sind unterteilt in zwei Phasen:
Expand Down Expand Up @@ -62,15 +62,15 @@ Flexiblere Arbeitsformen erfordern arbeitszeitgesetzliche, tarifvertragliche und

### Zeitsouveränität und -flexibilität

- [Flexibilisierung von Ruhezeit und Ruhepausen](/flexibilisierung-ruhepausen-ruhezeiten/)
- [Flexibilisierung von Ruhepausen und Ruhezeiten](/flexibilisierung-ruhepausen-ruhezeiten/)
- [Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit](/ausdehnung-taglicher-arbeitszeit/)

### Ortsflexible Arbeitsmöglichkeiten

- [Home-Workation für Mitarbeitende mit ausländischen Wurzeln in anderen EU-Staaten](/workation-in-eu-mitgliedsstaaten/)
- [Full-Remote-Work im EU-Ausland](/full-remote-work-eu-ausland/)
- [Home-Office im Heimatland](/mobiles-arbeiten-fur-grenzgangerinnen/)
- [Travel Green Card für Wissenschaftspersonal](/travel-greencard/)
- [Mobiles Arbeiten für Grenzgänger:innen](/mobiles-arbeiten-fur-grenzgangerinnen/)
- [Travel Greencard für Wissenschaftspersonal](/travel-greencard/)

</Callout>

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12 changes: 6 additions & 6 deletions new-work/content/posts/30_experimentierraum-1.mdx
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Expand Up @@ -2,7 +2,7 @@
order: 30
title_prefix: "1"
title: "Flexibilisierung Ruhepausen + Ruhezeiten"
intro: 'Kann es gelingen, das starre System gesetzlich geregelter Ruhepausen und Ruhezeiten aufzubrechen, ohne die Gesundheit der Mitarbeitenden zu gefährden? Im Rahmen diese Erprobungsfeldes sollen die Chancen und Herausforderungen dieser Flexibilisierung untersucht werden.'
intro: 'Kann es gelingen, das starre System gesetzlich geregelter Ruhepausen und Ruhezeiten aufzubrechen, ohne die Gesundheit der Mitarbeitenden zu gefährden? Im Rahmen dieses Erprobungsfeldes sollen die Chancen und Herausforderungen dieser Flexibilisierung untersucht werden.'
category: meta
format: Experimentierraum flexible Wissenschaftsarbeit
published_on: 2024-10-31
Expand All @@ -19,18 +19,16 @@ authors:
- valerie-wienken
---

Arbeitsabläufe in der modernen Wissenschaft sind nicht statisch, sondern dynamisch und international vernetzt, und die Arbeitsintensität schwankt, beispielsweise kurz vor einem Projektabschluss. Wenn dann auch noch private und familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen dazukommen, lassen sich Familie und Beruf oft nicht mehr miteinander vereinbaren. In dieser Situation könnte eine Flexibilisierung von Ruhepausen und Ruhezeiten hilfreich sein – sofern sich die Mitarbeitenden selbst dafür entscheiden.
<Leadin>Arbeitsabläufe</Leadin> in der modernen Wissenschaft sind nicht statisch, sondern dynamisch und international vernetzt, und die Arbeitsintensität schwankt, beispielsweise kurz vor einem Projektabschluss. Wenn dann auch noch private und familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen dazukommen, lassen sich Familie und Beruf oft nicht mehr miteinander vereinbaren. In dieser Situation könnte eine Flexibilisierung von Ruhepausen und Ruhezeiten hilfreich sein – sofern sich die Mitarbeitenden selbst dafür entscheiden.

## Erkenntnisinteressen

<IconGrid themes={[
{icon: "gesundheit", copy: "Mögliche langfristige gesundheitliche Belastungen / messbare Entgrenzungseffekte"},
{icon: "zeit", copy: "Realisierungschance individuell vorgenommener, (zeitnaher) Ausgleiche an anderen Tagen"},
{icon: "zeit", copy: "Realisierungschance individuell vorgenommener (zeitnaher) Ausgleiche an anderen Tagen"},
{icon: "schutz", copy: "Erfordernis von Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende wie Führungskräfte zur Vermeidung von gesundheitlichen Einschränkungen"}
]}/>

<IconTile to="/experimentierraum-flexible-wissenschaftsarbeit#zeitsouveranitat-und-flexibilitat" eyebrow="Zuordnung im Experimentierraum" body="New Horizons — Zeitsouveränität und -flexibilität (ZuF)" icon="time"/>

## Welche Grenzen sind bisher bekannt?

<DetailsGroup>
Expand All @@ -48,7 +46,7 @@ Von § 4 ArbZG kann z. B. in folgenden „außergewöhnlichen Fällen“ abgewic

Bei Anwendung von § 14 darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

Ruhezeit: Gemäß § 5 ArbZG müssen Beschäftigte nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Eine Ausnahme macht § 5, Abs. 2 u. a. bei Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, der Landwirtschaft oder Tierhaltung. Hier kann die Dauer der Ruhezeit von 11 Stunden um bis zu 1 Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.
Ruhezeit: Gemäß § 5 ArbZG müssen Beschäftigte nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Eine Ausnahme macht § 5 Abs. 2 u. a. bei Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, der Landwirtschaft oder Tierhaltung. Hier kann die Dauer der Ruhezeit von 11 Stunden um bis zu 1 Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.

Gemäß § 7 Abs. 1 ArbZG können die Tarifvertragsparteien die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden verkürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung innerhalb eines festzulegenden Zeitraums ausgeglichen wird.

Expand Down Expand Up @@ -112,6 +110,8 @@ Es gibt Hinweise, dass bereits nach 12-Stunden-Schichten die mögliche Erholung

</Callout>

<IconTile to="/experimentierraum-flexible-wissenschaftsarbeit#zeitsouveranitat-und-flexibilitat" eyebrow="Zuordnung im Experimentierraum" body="New Horizons — Zeitsouveränität und -flexibilität (ZuF)" icon="time"/>

## Was müssen Forschungseinrichtungen noch berücksichtigen?

Um gesundheitlichen Schaden von Wissenschaftler*innen abzuwenden, sollten während der Erprobung flexibler Ruhepausen und -zeiten die gesundheitlichen Belastungen gemessen und evaluiert werden. Außerdem soll untersucht werden, ob die Mitarbeitenden die Überlastungen auch zeitnah ausgleichen. Insbesondere ist von Interesse, warum derartige Erholungsphasen nicht realisiert werden können. Schließlich sollen auch Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende und Führungskräfte entwickelt werden, die dazu dienen, gesundheitliche Einschränkungen zu vermeiden.
Expand Down
23 changes: 11 additions & 12 deletions new-work/content/posts/31_experimentierraum-2.mdx
Original file line number Diff line number Diff line change
Expand Up @@ -19,34 +19,32 @@ authors:
- valerie-wienken
---

<Leadin>In der Wissenschaft</Leadin> gibt es regelmäßig außergewöhnliche Arbeitsphasen, in denen die Arbeitszeit, die standardmäßig auf acht Stunden pro Tag begrenzt ist, nicht ausreicht. In diesem Erprobungsfeld soll untersucht werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Arbeitszeit in besonderen Fällen auf über zehn Stunden zu verlängern, um etwa Projektabschlüsse, Doktorarbeiten oder dringende Forschungsleistungen voranzubringen. Dabei soll die Ausdehnung nicht nur rechtlich legitimiert, sondern auch der langfristige Ausgleich durch Ruhezeiten gewährleistet werden. Besonders wichtig ist es dabei, gesundheitliche Risiken auszuschließen und solche Ausnahmefälle zu dokumentieren.
<Leadin>In der Wissenschaft</Leadin> gibt es regelmäßig außergewöhnliche Arbeitsphasen, in denen die Arbeitszeit, die standardmäßig auf acht Stunden pro Tag begrenzt ist, nicht ausreicht. In diesem Erprobungsfeld soll untersucht werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Arbeitszeit in besonderen Fällen auf über zehn Stunden zu verlängern, um etwa Projektabschlüsse, Doktorarbeiten oder dringende Forschungsleistungen voranzubringen. Dabei soll die Ausdehnung nicht nur rechtlich legitimiert, sondern auch der langfristige Ausgleich durch Ruhezeiten gewährleistet werden. Besonders wichtig ist es, gesundheitliche Risiken auszuschließen und solche Ausnahmefälle zu dokumentieren.

## Erkenntnisinteressen

<IconGrid themes={[
{icon: "schutz", copy: "Auswirkungen auf die Ruhe- und Erholungszeit"},
{icon: "gesundheit", copy: "Mögliche langfristige gesundheitliche Mehrbelastungen, erhöhte Unfallgefahr sowie messbare Entgrenzungseffekte"},
{icon: "zeit", copy: "Realisierungschancen für einen individuellen Ausgleich an anderen Tagen"},
{icon: "team", copy: "Bedarf an Sensibilisierungsmaßnahmen für Beschäftigte und Führungskräfte, um gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu vermeiden"},
{icon: "wissenschaft", copy: "Dokumentierte forschungsbedingte Ausnahmeregelungen, z.B. Antrags- und Projektabschlussphase, Abschluss von Dissertationen, termingebundene Projektarbeit, Publikationsfristen, Forschungsbereiche mit Arbeiten an Mensch und Tier"},
{icon: "team", copy: "Bedarf an Sensibilisierungsmaßnahmen für Beschäftigte und Führungskräfte, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden"},
{icon: "wissenschaft", copy: "Dokumentierte forschungsbedingte Ausnahmeregelungen, z. B. Antrags- und Projektabschlussphase, Abschluss von Dissertationen, termingebundene Projektarbeit, Publikationsfristen, Forschungsbereiche mit Arbeiten an Mensch und Tier"},
{icon: "produktivitaet", copy: "Nutzung und Angemessenheit von Ausgleichszeiträumen"},
]}/>

<IconTile to="/experimentierraum-flexible-wissenschaftsarbeit#zeitsouveranitat-und-flexibilitat" eyebrow="Zuordnung im Experimentierraum" body="New Horizons — Zeitsouveränität und -flexibilität (ZuF)" icon="time"/>

## Welche Grenzen sind bisher bekannt?

<DetailsGroup>

<Details summary="Arbeitsrechtliche Grenzen ">
<Details summary="Arbeitsrechtliche Grenzen">

Nach bisher gültiger Rechtsauffassung setzt das Arbeitszeitgesetz in § 3 ArbZG Grenzen: Die tägliche Arbeits-zeit der Beschäftigten darf 8 Stunden nicht überschreiten. Die Ausdehnung auf bis zu 10 Stunden ist nur dann möglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Nach bisher gültiger Rechtsauffassung setzt das Arbeitszeitgesetz in § 3 ArbZG Grenzen: Die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten darf 8 Stunden nicht überschreiten. Die Ausdehnung auf bis zu 10 Stunden ist nur dann möglich, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Ausnahmen (> 10 Stunden) sind erlaubt in außergewöhnlichen Fällen (§ 14 ArbZG):

- Unabhängig vom Willen der Betroffenen und nicht auf andere Weise zu beseitigen
- Wenn Rohstoffe/Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen
- Vorübergehend und nur für eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern
- Vorübergehend und nur für eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmer:innen
- Bei Forschung und Lehre
- Bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlussarbeiten
- Sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen / zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen
Expand All @@ -70,7 +68,7 @@ Die Erfassung ausgedehnter täglicher Höchstarbeitszeiten erfordert möglicherw
</Details>
<Details summary="Führungs- und teambezogene Grenzen">

- Führungskräfte könnten Bedenken haben hinsichtlich ihrer persönlichen Verantwortung und Fürsorgepflicht
- Führungskräfte könnten Bedenken haben hinsichtlich ihrer persönlichen Verantwortung und Fürsorgepflicht.
- Eine gegenseitige Negativspirale im Team könnte sich entwickeln.

</Details>
Expand Down Expand Up @@ -116,17 +114,18 @@ Innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen max. 48 Stunden Wochenarbeitszeit

Beispiel:

1. Die Arbeit an 5 Werktagen mit 12 Stunden pro Tag entspricht 60 Stunden Wochenarbeitszeit und ist für 4,8 Monate möglich. Daraufhin müssten 1,2 Monate arbeitsfrei sein (→ s. [Unterjährige Sabbaticals](#todo)).
1. Die Arbeit an 5 Werktagen mit 12 Stunden pro Tag entspricht 60 Stunden Wochenarbeitszeit und ist für 4,8 Monate möglich. Daraufhin müssten 1,2 Monate arbeitsfrei sein (→ s. [Unterjährige Sabbaticals](/unterjahrige-sabbaticals/)).
2. Die Arbeit an 7 Tagen mit 12 h pro Tag entspricht 84 Stunden Wochenarbeitszeit und ist für 3,4 Monate möglich. Danach müsste eine längere arbeitsfreie Zeit folgen.


<Callout title="Zu welchen anderen Erprobungsfeldern besteht ein enger Bezug?">

1. Erprobungsfeld: [Flexibilisierung Ruhezeit + Ruhepausen](/flexibilisierung-ruhepausen-ruhezeiten/)
1. Erprobungsfeld: [Flexibilisierung Ruhepausen + Ruhezeiten](/flexibilisierung-ruhepausen-ruhezeiten/)
2. Erprobungsfeld: [Vertrauensarbeitszeit mit Zeiterfassung](/vertrauensarbeitszeit-mit-zeiterfassung/)

</Callout>

<IconTile to="/experimentierraum-flexible-wissenschaftsarbeit#zeitsouveranitat-und-flexibilitat" eyebrow="Zuordnung im Experimentierraum" body="New Horizons — Zeitsouveränität und -flexibilität (ZuF)" icon="time"/>

## Was müssen Forschungseinrichtungen noch berücksichtigen?

Forschungseinrichtungen müssen rechtliche Regelungen wie das Arbeitszeitgesetz (§ 3 und § 14 ArbZG) genau beachten. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf über zehn Stunden ist nur in außergewöhnlichen Fällen zulässig, etwa bei unaufschiebbaren Arbeiten in Forschung und Lehre. Ebenso muss sichergestellt werden, dass Mitarbeitende die notwendigen Ruhezeiten erhalten, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Entsprechend sollten Ausgleichszeiträume genau erfasst und Ausnahmefälle zuverlässig dokumentiert werden. Führungskräfte sollten zudem sensibilisiert werden, um missbräuchlichen Arbeitszeitverlängerungen oder gesundheitlichen Überlastungen entgegenzuwirken.
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